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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1985 - CB 1/84 (https://dejure.org/1985,19450)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.1985 - CB 1/84 (https://dejure.org/1985,19450)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 (https://dejure.org/1985,19450)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Ebenso muß der Dienststellenleiter jedenfalls bei einem vom Telefonapparat des Personalratsvorsitzenden geführten Ferngespräch, das - wie allgemein bekannt ist - im Regelfall erheblich höhere Kosten als ein Ortsgespräch verursacht, im Hinblick auf das Sparsamkeitsgebot die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob dieses in Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats geführt wurde (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung = MDR 1987, 83>).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Daraus folgt grundsätzlich auch das Recht des Behördenleiters, nähere Umstände der Telefongespräche zu erfahren, die ihm eine Prüfung der Frage ermöglichen, ob die Telefonkosten auf die Wahrnehmung der dem Personalrat obliegenden Aufgaben zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -, OVG Münster, Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - ; vgl. auch BAG, Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 - <BAGE 52, 88 = MDR 1987, 83>).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 38/87

    Anspruch einer Betriebsvertretung bei der US-Army ( amerikanische

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluß vom 11. Dezember 1985 - CB 1/84 - (RiA 1987, 117, 118; ZBR 1987, 159) festgestellt, die dort vom Antragsteller gerügte Erfassung seiner Ferngespräche stelle keine Behinderung der Personalratstätigkeit dar.
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